Für Privatperson werden folgende Leistungen angeboten:
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Erstellung von Lohnsteuererklärungen
- Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einspruchsführung bei Steuerstreitigkeiten
Pauschale Aussagen über die Höhe der Gebühren lassen sich im Vorhinein nur schwierig treffen. Die Gebühren können aufgrund des Schwierigkeitsgrads und des Umfangs stark variieren und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.
Für Unternehmer/Unternehmen werden die nachstehenden Leistungen angeboten:
Steuererklärungen
- Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Gewinnermittlungen
- Handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss für Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften
- Einnahmen- Überschussrechnung
Buchführung
- Ersteinrichtung der Buchhaltung
- Finanzbuchführung für bilanzierende Unternehmer
- steuerliche Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschussrechnungen
- Offene-Posten-Buchführung
- Anlagenbuchführung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Sonstiges
- Lohnbuchführung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Form- und fristwahrende Einspruchsführung
- Unterstützung bei Außenprüfungen
Die Unternehmen gehören maßgeblich folgenden Branchen an
Freiberufler (IT-Berater und Entwickler, Graphiker, Musiker)
Groß- und Einzelhandel
Internethandel
Groß- und Einzelhandel
Internethandel
Die Unternehmen haben folgende Rechtsformen
Einzelunternehmer/Freiberufler
Personengesellschaften (GbR, KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited)
Mischformen GmbH/UG/Ltd. & Co. KG
Personengesellschaften (GbR, KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited)
Mischformen GmbH/UG/Ltd. & Co. KG
Nachfolgend finden Sie einige Honorarbeispiele.
(Quelle: www.stbk-berlin.de)
(Quelle: www.stbk-berlin.de)
Honorarbeispiele
- Arbeitnehmer/‑in
- Freiberufler/‑in
- Beispiel Mittelständischer Betrieb
- Start-up-GmbH
- Start-up-Einzelunternehmen ohne Angestellte
1. Beispiel Arbeitnehmer/‑in
Für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer wird die Einkommensteuererklärung erstellt; außerdem werden die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ermittelt. Sollten weitere Einkünfte erzielt worden sein, werden für ihre Ermittlung weitere Gebühren berechnet.Jahreseinkommen: 40.000,00 Euro | Jahreshonorar |
---|---|
Einkommensteuererklärung | 284,10 Euro |
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit | 94,70 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Summe netto (zzgl. Ust.) | 398,80 Euro |
2. Beispiel Freiberufler/‑in
Für die Freiberuflerin/den Freiberufler führt die Steuerberaterin/der Steuerberater die vereinbarten monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen. Der Gewinn wird durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Die Freiberuflerin/der Freiberufler stellt geordnete Belege zusammen und lässt sie monatlich erfassen, damit die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann. Außerdem wird eine betriebswirtschaftliche Auswertung angefertigt, wodurch die Freiberuflerin/der Freiberufler die Geschäftsentwicklung stets im Blick hat.Jahresumsatz: 80.000,00 Euro | Jahreshonorar |
---|---|
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt.-Voranmeldungen | 1.226,40 Euro |
Lohnbuchführung (ein Mitarbeiter) | 300,00 Euro |
Überschussrechnung | 445,40 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 80,00 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 2.181,70 Euro |
3. Beispiel Mittelständischer Betrieb
Im Fall einer GmbH erledigt die Steuerberaterin/der Steuerberater die laufende Finanzbuchführung und besorgt die Lohnbuchhaltung für zehn Mitarbeiter/‑innen mit Festlöhnen. Dazu kommen der Jahresabschluss mit E-Bilanz und Anhang sowie alle notwendigen betrieblichen Steuererklärungen.Jahresumsatz: 2.000.000,00 Euro | Jahreshonorar |
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Buchführung | 12.777,60 Euro |
Lohnbuchführung (10 Mitarbeiter) | 2.520,00 Euro |
Jahresabschluss einschließlich Anhang und E-Bilanz | 3.869,00 Euro |
Körperschaftsteuererklärung | 872,50 Euro |
Umsatzsteuererklärung | 762,80 Euro |
Gewerbesteuererklärung | 381,40 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 440,00 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 21.623,30 Euro |
4. Beispiel Start-up-GmbH
Im Fall einer Start-up-GmbH kümmert sich die Steuerberaterin/der Steuerberater um die Lohnbuchhaltung für drei Mitarbeiter/‑innen mit Festlöhnen, um die laufende Finanzbuchführung, um den Jahresabschluss einschließlich E-Bilanz sowie um notwendige betriebliche Steuererklärungen.Einmalige Kosten
Honorar einmalig | |
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Steuerrechtliche Erstberatung | 100,00 Euro |
Korrespondenz mit dem Finanzamt (Erfassung, Steuernummer) | 120,00 Euro |
Eröffnungsbilanz | 100,00 Euro |
Einrichtung der Finanzbuchführung | 80,00 Euro |
Einrichtung der Lohnbuchführung | 80,00 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 500,00 Euro |
Laufende Kosten
Jahresumsatz: 100.000,00 Euro | Jahreshonorar |
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Buchführung | 1.327,20 Euro |
Lohnbuchführung | 540,00 Euro |
Jahresabschluss einschließlich E-Bilanz | 1.009,80 Euro |
Körperschaftsteuererklärung | 237,60 Euro |
Umsatzsteuerjahreserklärung | 129,90 Euro |
Gewerbesteuererklärung | 129,90 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 428,00 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 3.802,40 Euro |
5. Beispiel Start-up-Einzelunternehmen ohne Angestellte
Die monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen und die Ermittlung des Gewinns durch eine einfache Einnahmenüberschussrechnung gehören zu den Hauptaufgaben von Steuerberaterinnen und Steuerberatern in der Zusammenarbeit mit nicht buchführungspflichtigen Unternehmerinnen/Unternehmern. Geordnete Belege werden monatlich erfasst, damit die Umsatzsteuervoranmeldung angefertigt werden kann. Als Kurzinformation und Übersicht erhält die Mandantin/der Mandant eine betriebswirtschaftliche Auswertung.Einmalige Kosten
Honorar einmalig | |
---|---|
Steuerrechtliche Erstberatung | 100,00 Euro |
Korrespondenz mit dem Finanzamt (Erfassung, Steuernummer) | 80,00 Euro |
Einrichtung der Finanzbuchführung | 80,00 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 20,00 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 280,00 Euro |
Laufende Kosten
Jahresumsatz: 30.000,00 Euro | Jahreshonorar |
---|---|
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. USt.-Voranmeldung | 764,40 Euro |
Überschussrechnung | 226,25 Euro |
USt.-Jahreserklärung | 129,90 Euro |
Gewerbesteuererklärung | 129,90 Euro |
Einkommensteuererklärung | 129,90 Euro |
Entgelt für Post- und Telekommunikation | 233,60 Euro |
Summe netto (zzgl. USt.) | 1613,95 Euro |