Für Privatperson werden folgende Leistungen angeboten:

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Erstellung von Lohnsteuererklärungen
  • Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einspruchsführung bei Steuerstreitigkeiten
Die Gebühren werden nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet.

Pauschale Aussagen über die Höhe der Gebühren lassen sich im Vorhinein nur schwierig treffen. Die Gebühren können aufgrund des Schwierigkeitsgrads und des Umfangs stark variieren und können in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.

Für Unternehmer/Unternehmen werden die nachstehenden Leistungen angeboten:

Steuererklärungen
  • Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Gewinnermittlungen
  • Handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss für Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Einnahmen- Überschussrechnung
Buchführung
  • Ersteinrichtung der Buchhaltung
  • Finanzbuchführung für bilanzierende Unternehmer
  • steuerliche Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchführung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Sonstiges
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Form- und fristwahrende Einspruchsführung
  • Unterstützung bei Außenprüfungen
Die Gebühren werden nach Maßgabe der Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) berechnet.


Die Unternehmen gehören maßgeblich folgenden Branchen an

Freiberufler (IT-Berater und Entwickler, Graphiker, Musiker)
Groß- und Einzelhandel
Internethandel

Die Unternehmen haben folgende Rechtsformen

Einzelunternehmer/Freiberufler
Personengesellschaften (GbR, KG)
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited)
Mischformen GmbH/UG/Ltd. & Co. KG

GEBÜHRENRAHMEN NACH DER STBVV

Wir unterliegen als Steuerberater den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Danach ergibt sich standardmäßig eine leistungsabhängige Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die StBVV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Diese finden z.B. Anwendung bei
  • Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR)
  • Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung/ Körperschaftsteuererklärung/ Umsatzsteuererklärung…)
Folgende Faktoren beeinflussen die Gebühren, die für die Leistungen anfallen:
  • Der Zeitaufwand
  • Die Qualität und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen
  • Der finanzielle Wert der Tätigkeit
  • Die Dringlichkeit der Angelegenheit
  • Die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
  • Das zu berücksichtigende Haftungsrisiko der Angelegenheit
ZEITGEBÜHR & STUNDENSÄTZE
Die Abrechnung nach Stundensätzen findet z.B. Anwendung bei
  • Der Teilnahme an einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung
  • Der Prüfung von Steuerbescheiden
  • Klärung Rückfragen des Finanzamts
  • Sonder- Zusatzarbeiten bei der Finanz- und Lohnbuchführung
Unsere Stundensätze betragen (zzgl. Umsatzsteuer)
  • Für ausgebildete Fachkräfte 40-50 EURO je halbe Stunde
  • Für Steuerberater 70 EURO je halbe Stunde
  • Erstberatung 190 EURO maximal
  • Abweichende Stundensätze gemäß gesonderten Vereinbarungen

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.